Panoramasee + Raubfisch

Fischereiordnung

 - Der Lizenznehmer ist berechtigt, unter Einhaltung der Fischereiordnung das Angeln auszuüben.
 - Die angrenzenden Teiche dürfen nicht befischt werden!
 - Die Zufahrt ist ausschließlich für Inhaber einer gültigen Angellizenz erlaubt.
 - Besucher müssen ihr Fahrzeug außerhalb der Teichanlage parken.
 - Für Unfälle u. Schäden aller Art wird keine Haftung übernommen!
 - Die Lizenz ist nicht übertragbar und ohne amtlichen Fischereischein ungültig!
 - Die Lizenz ist nach Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen
 - Kinder unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter der Aufsicht eines volljährigen Lizenznehmers ausüben.
 - Das Fischen ist nur vom Ufer mit zwei Angelruten erlaubt.
(zum Köderfischfang darf eine dritte Angelrute
    nur mit Pose und 12er Hakengröße oder kleiner verwendet werden.)
 -
Köderfische dürfen nur für das Angeln auf Raubfische gefangen werden!
 - Die Schnurstärke von monofilen Schnüren darf 0,35 mm nicht unterschreiten, geflochtene Schnüre sind beim
    Karpfenangeln verboten! Es dürfen nur Micro Barbed, Einfachhaken mit angedrücktem Widerhaken oder
    Schonhaken verwendet werden! Ausgenommen sind Spinnköder wie Blinker, Wobbler usw.
    Beim Raubfischangeln sind Stahlvorfächer oder Hardmono Pflicht, der Durchmesser von
    Hardmono-Vorfächern darf 1 mm nicht unterschreiten.
 - Beim Raubfischangeln dürfen keine Lebendköder verwendet werden, tote Köderfische sind erlaubt. Es darf
    nicht mit „freier Leine“ gefischt werden, ein Durchlaufblei oder ähnliches ist beim Grundangeln Pflicht!
 - Sollte beim gefangenen Fisch der Angelhaken tief sitzen, bzw. der Fisch stark bluten, muss umgehend
    ein Aufsichtsfischer kontaktiert werden!

 - Mit dieser Lizenz darf max. 1 Hecht oder Zander entnommen werden. Fische im Setzkescher gelten als
    entnommen und müssen sofort in der Lizenz eingetragen werden.
 - Fischinnereien dürfen keinesfalls im, bzw. rund um den See entsorgt werden.
 - Carp Cradle, Wiegeschlinge, Klinikum sowie Kescher mit mindestens 80 cm Bügellänge sind Pflicht.
 - Auch beim Spinnfischen muss eine einfache Abhakmatte mitgeführt werden!
 - Zum Anfüttern dürfen neben Schleuder, Wurfrohr, Futterraketen und PVA auch ferngesteuerte Futterboote
    sowie Ruderboote verwendet werden.
 - Störe dürfen nur aus dem Wasser genommen werden, wenn eine ausreichend große Abhakmatte vorhanden ist!
    Fotos und das Lösen des Hakens dürfen sonst nur im Wasser erfolgen!
 - Alle pflanzlichen Futtermittel wie Mais, Gerste, Tigernüsse usw. dürfen nur im gekochten Zustand zum
    Anfüttern verwendet werden.
 - Sollte im Sommer die Wassertemperatur zu hoch werden, kann durch die Kontrollorgane ein Fütterverbot
    erlassen werden. Dies wird dann auch durch eine rote Fahne im Bereich der Vereinshütte angezeigt! In
    diesem Fall ist nur mehr PVA am Haken erlaubt!
 - Ruderboote dürfen auch zum Landen von Fischen und zum Auslegen der Köder verwendet werden. Anfüttern
    und Auslegen der Köder mit Futter- oder Ruderboot ist max. 100 m vom Angelplatz erlaubt!
 - Von den Anglern wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt!
 - Das Verlassen der ausgelegten Fischereigeräte ist verboten!
 -  Es gilt absolutes Badeverbot (ausgenommen Fangfotos im Wasser), Fotos müssen sofort nach dem Fang und
    nur kniend über dem Cradle gemacht werden. Fische dürfen deshalb nicht gehältert werden.
 - Das Aufstellen von Zelten ist erlaubt. Das Entzünden von Lagerfeuern ist ausnahmslos untersagt. Grillgeräte und
    Feuerschalen sind erlaubt. Die Asche muss sorgfältig mit Wasser gelöscht und darf keinesfalls im Bereich
    des
 Angelplatzes entsorgt werden!
 - Hunde müssen angeleint oder mit Maulkorb geführt werden!
 - Lärmende oder störende Personen werden von der Anlage verwiesen und verlieren damit ihre Angelberechtigung,
    laute Musik und Partys sind verboten! Bei übermäßigem Alkoholkonsum ist das Fischen einzustellen!
 - Zur Verrichtung der Notdurft sind die Toilettenhäuschen am See zu verwenden!
    (1. Bereich der Vereinshütte,  2. zwischen Platz 9 und 10,  3. Bereich Platz 21)
 - Der Angelplatz ist sauber und ohne Müll zu hinterlassen! Aschenbecherpflicht!
 - Der Fischereischein ist beim Fischen mit zu führen und ist nach Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen.
    Bei  Zuwiderhandeln gegen diese Fischereiordnung sind die Kontrollorgane berechtigt, die Lizenz zu entziehen,
    sowie ein Betretungsverbot an der Teichanlage auszusprechen.
Fangzeit und Brittelmaß: 
Hecht           01.06. - 30.11.          60 - 80 cm
Zander         01.06. - 30.11.             50 cm
Wels           Melde- und Entnahmepflicht !!
Für alle anderen hier nicht angeführten Fischarten gilt  >> Catch & Release <<