Panoramasee - Catch & Release
Fischereiordnung
| - Der
Lizenznehmer ist berechtigt, unter Einhaltung der Fischereiordnung das
Angeln auszuüben. - Die angrenzenden Teiche dürfen nicht befischt werden! - Die Zufahrt ist ausschließlich für Inhaber einer gültigen Angellizenz erlaubt. - Besucher müssen ihr Fahrzeug außerhalb der Teichanlage parken. - Für Unfälle u. Schäden aller Art wird keine Haftung übernommen! - Die Lizenz ist nicht übertragbar und ohne amtlichen Fischereischein ungültig! - Die Lizenz ist nach Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen - Kinder unter 14 Jahren dürfen die Fischerei nur unter der Aufsicht eines volljährigen Lizenznehmers ausüben. - Mit dieser Lizenz darf nur auf Friedfische geangelt werden, es gilt >>> Catch & Release auf alle Fischarten! <<< Ausnahme: für Wels gilt Melde- und Entnahmepflicht! - Eine Lizenz inkl. Raubfischangeln ist ab 1. Juni beim Vereinsvorstand erhältlich! - Das Fischen ist nur vom Ufer mit zwei Angelruten erlaubt. - Die Schnurstärke von monofilen Schnüren darf 0,35 mm nicht unterschreiten, geflochtene Schnüre sind verboten! - Es dürfen nur Micro Barbed, Einfachhaken mit angedrücktem Widerhaken oder Schonhaken verwendet werden! - Carp Cradle, Wiegeschlinge, Klinikum sowie Kescher mit mindestens 80 cm Bügellänge sind Pflicht. - Störe dürfen nur aus dem Wasser genommen werden, wenn eine ausreichend große Abhakmatte vorhanden ist! Fotos und das Lösen des Hakens dürfen sonst nur im Wasser erfolgen! - Alle pflanzlichen Futtermittel wie Mais, Gerste, Tigernüsse usw. dürfen nur im gekochten Zustand zum Anfüttern verwendet werden. - Sollte im Sommer die Wassertemperatur zu hoch werden, kann durch die Kontrollorgane ein Fütterverbot erlassen werden. Dies wird dann auch durch eine rote Fahne im Bereich der Vereinshütte angezeigt! In diesem Fall ist nur mehr PVA am Haken erlaubt! - Ruderboote dürfen auch zum Landen von Fischen und zum Auslegen der Köder verwendet werden. Anfüttern und Auslegen der Köder mit Futter- oder Ruderboot ist max. 100 m vom Angelplatz erlaubt! - Von den Anglern wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt! - Das Verlassen der ausgelegten Fischereigeräte ist verboten! - Es gilt absolutes Badeverbot (ausgenommen Fangfotos im Wasser), Fotos müssen sofort nach dem Fang und nur kniend über dem Cradle gemacht werden. Fische dürfen deshalb nicht gehältert werden. - Das Aufstellen von Zelten ist erlaubt. Das Entzünden von Lagerfeuern ist ausnahmslos untersagt. Grillgeräte und Feuerschalen sind erlaubt. Die Asche muss sorgfältig mit Wasser gelöscht und darf keinesfalls im Bereich des Angelplatzes entsorgt werden! - Hunde müssen angeleint oder mit Maulkorb geführt werden! - Lärmende oder störende Personen werden von der Anlage verwiesen und verlieren damit ihre Angelberechtigung, laute Musik und Partys sind verboten! Bei übermäßigem Alkoholkonsum ist das Fischen einzustellen! - Zur Verrichtung der Notdurft sind die Toilettenhäuschen am See zu verwenden! (1. Bereich der Vereinshütte, 2. zwischen Platz 9 und 10, 3. Bereich Platz 21) - Der Angelplatz ist sauber und ohne Müll zu hinterlassen! Aschenbecherpflicht! - Der Fischereischein ist beim Fischen mit zu führen und ist nach Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Fischereiordnung sind die Kontrollorgane berechtigt, die Lizenz zu entziehen, sowie ein Betretungsverbot an der Teichanlage auszusprechen. |